Erstellung von Betriebsanweisungen
Haben Sie Sicherheitsdatenblätter von uns erstellen lassen, bieten wir die Erstellung von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe an. So sind Sie für den Arbeitsschutz in Deutschland gewappnet. Die Betriebsanweisungen (nach TRGS 555 *) bieten wir Ihnen in verscheidenen Sprachen an. Dadurch erfüllen Sie als Arbeitgeber Ihre Pflicht die Beschäftigten über den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zu informieren. Die Mehrsprachigkeit unterstützt Sie in Ihren einheitlichen Arbeitsschutz an internationalen Standorten.
*Technische Regel für Gefahrstoffe 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" nachzulesen auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Hier zum Gesetzestext